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Die Bruderschaft

Über uns

Vinum Conventus ist eine Weinbruderschaft mit Sitz in Innsbruck, gegründet 2023 von Freunden, die eines verbindet: die Freude am guten Wein und an der Gesellschaft, in der man ihn trinkt.

Unsere Geschichte

Was als lose Runde begann, die sich hin und wieder zu einer Flasche traf, wurde schnell zu einer festen Institution. Mit jedem Treffen wuchs die Neugier – auf neue Regionen, Rebsorten und Winzer. Aus Neugier wurden Notizen, aus Notizen Bewertungen, und aus der Runde eine Bruderschaft.

Unser Auftrag

Neben Genuss und Geselligkeit verfolgen wir einen Bildungsauftrag: Wir teilen Wissen über Weinbau, Rebsorten, Herkunft und Verkostung – untereinander und mit allen Interessierten.

Und wir stehen hinter den Winzerinnen und Winzern sowie den Gastronominnen und Gastronomen unserer Heimat: Wir besuchen sie, machen sie bekannt und tragen so zur Stärkung der heimischen Wein- und Gastronomiekultur bei.

Unsere Werte

  • Genuss mit Maß – Qualität vor Quantität und ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol.
  • Ehrlichkeit – jede Bewertung ist unabhängig und aufrichtig.
  • Neugier – wir probieren, was wir nicht kennen, und geben weiter, was wir lernen.
  • Verbundenheit – mit unserer Region, ihren Winzern und ihrer Gastronomie.
  • Freundschaft – der Wein ist der Anlass, die Gemeinschaft der Grund.

Unser Jahr

In der Regel treffen wir uns viermal im Jahr – zum Verkosten und für gemeinsame Zeit:

  • Weihnachts- bzw. Neujahrsfeier – zugleich unsere Jahreshauptversammlung, bei der wir auf das vergangene Weinjahr zurückblicken und das kommende planen.
  • Abend in Begleitung – einmal im Jahr sind die Damen und Freundinnen der Weinbrüder mit dabei.
  • Verkostung zu Hause – privat bei einem Weinbruder, in kleiner und persönlicher Runde.
  • Weinreise – gemeinsam unterwegs in einem Weinbaugebiet, bei Winzern und an guten Adressen.

So bewerten wir

Bei jeder Verkostung und jedem Besuch bewertet jeder anwesende Weinbruder für sich – unabhängig und bevor diskutiert wird. Wer nicht dabei war, gibt „nicht dabei“ an – diese Angabe fließt nicht in den Schnitt ein. Veröffentlicht wird ausschließlich das gemeinsame Ergebnis, also der Durchschnitt aller Bewertungen. Einzelbewertungen bleiben intern.

Weine: 0 bis 100 Punkte

Wir beurteilen Aussehen, Duft, Geschmack und Abgang sowie den Gesamteindruck des Weins. Als Orientierung dient die bekannte 100-Punkte-Skala:

  • 95–100 – außergewöhnlich, ein Wein für die Erinnerung
  • 90–94 – hervorragend
  • 85–89 – sehr gut
  • 80–84 – gut
  • unter 80 – solide bis enttäuschend

Der veröffentlichte Score ist der auf ganze Punkte gerundete Durchschnitt aller Einzelwertungen.

Weingüter & Gastronomie: 1 bis 5 Sterne

Hier zählt der Gesamteindruck: die Qualität von Wein und Küche, Gastfreundschaft und Beratung, das Ambiente sowie das Preis-Leistungs-Verhältnis. Halbe Sterne sind möglich.

  • ★★★★★ – herausragend, eine Reise wert
  • ★★★★ – sehr empfehlenswert
  • ★★★ – gut, gerne wieder
  • ★★ – mit Abstrichen
  • – nicht empfehlenswert

Angezeigt wird der Durchschnitt aller Bewertungen, auf halbe Sterne gerundet.

Est. 2023

Statuten

der Weinbruderschaft Vinum Conventus


§ 1 Name, Sitz und Rechtsform

  1. Die Weinbruderschaft trägt den Namen „Vinum Conventus“.

  2. Der Sitz des Vereins ist Innsbruck, Tirol.

  3. Der Verein wurde im Jahr 2023 gegründet. Er ist ein nicht behördlich eingetragener Zusammenschluss seiner Mitglieder, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Weinkultur durch regelmäßige Zusammenkünfte, Weinproben und Reisen zu Weinbaugebieten.

  2. Der Verein setzt sich dafür ein, das Wissen über Wein zu erweitern und die Geselligkeit unter seinen Mitgliedern zu pflegen.

  3. Der Verein verfolgt einen Bildungsauftrag: Er vermittelt seinen Mitgliedern und der interessierten Öffentlichkeit fundiertes Wissen über Weinbau, Rebsorten, Herkunft, Verkostung und Sensorik sowie über einen verantwortungsvollen, maßvollen Umgang mit Alkohol.

  4. Der Verein setzt sich für die Stärkung der heimischen Winzer- und Gastronomiekultur ein, insbesondere in Tirol und in Österreich, indem er regionale Weingüter und Gastronomiebetriebe besucht, bekannt macht und den Austausch mit ihnen pflegt.

§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

  1. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

    • regelmäßige Treffen, Verkostungen und Weinproben;

    • Weinreisen sowie Besuche bei Weingütern und Gastronomiebetrieben;

    • Vorträge, Seminare und Verkostungsschulungen, gegebenenfalls unter Beiziehung von Winzerinnen und Winzern, Sommelières und Sommeliers oder anderen Fachleuten;

    • die Veröffentlichung von Wissensbeiträgen, Verkostungsergebnissen und Empfehlungen, insbesondere auf der Website des Vereins;

    • die Zusammenarbeit mit heimischen Winzern, Gastronomiebetrieben und Weinbauorganisationen.

  2. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden aufgebracht durch Beitrittsgebühren, Mitgliedsbeiträge, Kostenbeiträge zu Veranstaltungen sowie freiwillige Zuwendungen.

  3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für den Vereinszweck verwendet werden.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person werden, die den Vereinszweck unterstützt und sich bereit erklärt, die Statuten zu akzeptieren.

  2. Neueintritte erfolgen durch Beschluss der Gründungsmitglieder.

  3. Die Beitrittsgebühr beträgt den von den Mitgliedern beschlossenen Betrag.

  4. Jedes neue Mitglied erhält Kleidung mit dem Vereinslogo, welche gesondert zu bezahlen ist.

  5. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist jederzeit durch Mitteilung an den Vorstand möglich. Bereits geleistete Zahlungen verbleiben nach dem Austritt im Vereinseigentum und werden nicht refundiert. Hiervon ausgenommen sind Beiträge für Weinreisen.

  6. Ein Ausschluss kann bei grober Verletzung der Mitgliedspflichten oder bei vereinsschädigendem Verhalten durch Beschluss der Gründungsmitglieder erfolgen.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Vereinsveranstaltungen teilzunehmen, die Mitgliederversammlung zu besuchen und Anträge zu stellen.

  2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein bei der Verwirklichung seines Zwecks zu unterstützen und die Beiträge pünktlich zu zahlen.

  3. Der Verein darf für niemanden eine finanzielle Belastung darstellen. Mitgliedsbeiträge und eventuelle Kosten für Veranstaltungen sind so festgelegt, dass sie keine übermäßige finanzielle Belastung für die Mitglieder darstellen.

  4. Die Mitglieder pflegen einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol. Bei Vereinsveranstaltungen wird insbesondere auf eine sichere An- und Heimreise geachtet.

§ 6 Beiträge

  1. Die Beitrittsgebühr ist mit der Aufnahme in den Verein zu entrichten und wird nicht zurückerstattet.

  2. Die Höhe der Jahresbeiträge wird von den Gründungsmitgliedern festgelegt und darf keine übermäßige finanzielle Belastung für die Mitglieder darstellen. Aktuell 23€ Mitgliedsbeitrag pro Monat lt. Gründungsjahr.

  3. Individuelle Beiträge für Weinreise, diese werden bei Nicht-Teilnahme refundiert.

§ 7 Organe des Vereins

  1. Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

  2. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und ist für alle wesentlichen Entscheidungen des Vereins zuständig, soweit diese Statuten nichts anderes bestimmen.

  3. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

  4. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Der Vorsitzende, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, vertritt den Verein nach außen.

§ 8 Weinreise

  1. Die jährliche Weinreise dient dem Zweck, die Kultur des Weins zu erleben und das Gemeinschaftsgefühl zu stärken.

  2. Das gesamte für die Reise eingeplante Budget kann gemäß den Wünschen und dem Verlauf der Reise verwendet werden, unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Mitglieder.

  3. Bei der Wahl der Reiseziele und Besuche sollen heimische Weinbaugebiete regelmäßig berücksichtigt werden.

§ 9 Verkostungen, Bewertungen und Veröffentlichungen

  1. Bei gemeinsamen Verkostungen bewertet jedes teilnehmende Mitglied unabhängig: Weine mit 0 bis 100 Punkten, Weingüter und Gastronomiebetriebe mit einem bis fünf Sternen.

  2. Veröffentlicht wird ausschließlich das gemeinsame Ergebnis in Form des Durchschnitts aller Bewertungen. Einzelbewertungen bleiben vertraulich.

  3. Bewertungen und Veröffentlichungen erfolgen sachlich, fair und unabhängig. Der Verein nimmt für Bewertungen oder Empfehlungen keine Gegenleistungen an.

§ 10 Statutenänderungen

  1. Änderungen der Statuten können ausschließlich durch die Gründungsmitglieder beschlossen werden.

§ 11 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

  2. Im Falle der Auflösung wird das verbleibende Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Organisation übergeben, die von den Gründungsmitgliedern bestimmt wird. Dabei sollen vorzugsweise Organisationen berücksichtigt werden, die Bildung, Wein- und Genusskultur oder soziale Anliegen in Tirol fördern.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Diese Statuten treten am 13. September 2026 in Kraft.

  2. Für alle in diesen Statuten nicht geregelten Fragen gelten die Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), insbesondere jene über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 1175 ff ABGB), in der jeweils geltenden Fassung.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Statuten unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Stand: 14. September 2026